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   BSG, 25.10.1978 - 8/3 BK 28/77   

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https://dejure.org/1978,22288
BSG, 25.10.1978 - 8/3 BK 28/77 (https://dejure.org/1978,22288)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1978 - 8/3 BK 28/77 (https://dejure.org/1978,22288)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1978 - 8/3 BK 28/77 (https://dejure.org/1978,22288)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 173
 
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Wird zitiert von ... (167)

  • BSG, 12.02.2024 - B 11 AL 40/23 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG vom 25.10.1978 - 8/3 BK 28/77 - SozR 1500 § 160a Nr. 31) .

    Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden müssen (BSG vom 25.6.1980 - 1 BA 23/80 - SozR 1500 § 160 Nr. 39 und BSG vom 25.10.1978 - 8/3 BK 28/77 - SozR 1500 § 160a Nr. 31) .

    Dies erfordert es, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG vom 25.10.1978 - 8/3 BK 28/77 - SozR 1500 § 160a Nr. 31) .

  • BSG, 01.04.2019 - B 12 R 21/18 B

    Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen nach einer Betriebsprüfung

    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (vgl BSG Beschluss vom 25.10.1978 - 8/3 BK 28/77 - SozR 1500 § 160a Nr. 31 S 48).
  • BSG, 28.02.2022 - B 7/14 AS 325/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG vom 25.10.1978 - 8/3 BK 28/77 - SozR 1500 § 160a Nr. 31) .

    Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsfähigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden müssen (BSG vom 25.6.1980 - 1 BA 23/80 - SozR 1500 § 160 Nr. 39 und BSG vom 25.10.1978 - 8/3 BK 28/77 - SozR 1500 § 160a Nr. 31) .

    Dies erfordert es, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG vom 25.10.1978 - 8/3 BK 28/77 - SozR 1500 § 160a Nr. 31) .

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